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Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz- aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie können sich insbesondere an die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes wenden. Für ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich die zuständige Behörde genannt werden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2–4 40213 Düsseldorf E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
DATENSCHUTZ - Beschwerdestelle
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