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Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-
aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zu beschweren. Sie können sich insbesondere an die Aufsichtsbehörde
Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des
mutmaßlichen Verstoßes wenden.
Für ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich die zuständige
Behörde genannt werden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de